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Eine sitzende, ältere Frau schaut glücklich auf zu einer Person, die vor ihr steht und sich um sie kümmert. Hinweis auf Neuheiten in der Pflege ab 2025

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5. Dezember 2024

Neuheiten in der Pflege 2025: Mehr Unterstützung und Flexibilität für Pflegebedürftige und Angehörige

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Veränderungen und Verbesserungen für die Pflege – sowohl für die häusliche als auch für die stationäre Betreuung. Mit den zum Jahresbeginn in Kraft tretenden Leistungserhöhungen und weiteren Anpassungen im Verlauf des Jahres sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser unterstützt werden. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen geben.

Ab dem 01. Januar 2025: Höhere Pflegeleistungen

Ab Januar werden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Änderungen wurden bereits 2023 im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen. Die Erhöhung betrifft unter anderem:

Pflegegeld:

Pflegegrad 2: 347 € (vorher 332 €)
Pflegegrad 3: 599 € (vorher 573 €)
Pflegegrad 4: 800 € (vorher 765 €)
Pflegegrad 5: 990 € (vorher 947 €)

Pflegesachleistungen:

Pflegegrad 2: 796 € (vorher 761 €)
Pflegegrad 3: 1.497 € (vorher 1.432 €)
Pflegegrad 4: 1.859 € (vorher 1.778 €)
Pflegegrad 5: 2.299 € (vorher 2.200 €)
Entlastungsbetrag: Für alle Pflegegrade steigt der Betrag von 125 € auf 131 € monatlich.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss erhöht sich von 4.000 € auf 4.180 € pro Maßnahme.

Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steigen ebenfalls, um den steigenden Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden.

Neu ab Juli 2025: Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Eine wichtige Änderung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft: Die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Pflegebedürftige können somit flexibler entscheiden, wie sie das Budget nutzen.

Höhe des gemeinsamen Budgets: 3.539 € jährlich (entspricht der Summe beider bisherigen Budgets).
Vereinfachung der Voraussetzungen: Die häusliche Pflege muss nicht mehr seit mindestens sechs Monaten bestehen, um Verhinderungspflege zu beantragen.

Weitere wichtige Neuerungen im Überblick

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Erhöhung des monatlichen Höchstbetrags von 40 € auf 42 €. Hierzu gehören Artikel wie Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe und Bettschutzeinlagen.
Leistungen für vollstationäre Pflege: Anhebung der Zuschüsse je nach Pflegegrad um durchschnittlich 5 Prozent.
Wohngruppenzuschlag: Der monatliche Zuschuss für ambulant betreute Wohngruppen steigt von 214 € auf 224 €.

Was bedeutet das für Sie?

Die Änderungen bringen viele Vorteile, insbesondere für die häusliche Pflege. Die Erhöhung der Leistungen bietet pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen mehr finanzielle Unterstützung, um den Alltag zu bewältigen. Gleichzeitig wird durch das neue Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege mehr Flexibilität geschaffen.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über die neuen Regelungen zu informieren und diese bei Ihrer Pflegeplanung zu berücksichtigen. Sollten Sie Fragen zu den Neuerungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Unser Tipp: Nutzen Sie die erhöhten Budgets, um Ihren individuellen Pflegebedarf besser abzudecken – sei es durch die Unterstützung eines Pflegedienstes, die Anpassung Ihres Wohnumfelds oder die Entlastung durch Tagespflegeangebote. Bereiten Sie sich jedoch auch gleichzeitig auf eine moderate Erhöhung der Vergütungen für Pflegeleistungen, welche aufgrund von erhöhten Personalkosten, Inflationsanpassung und etc. angepasst werden müssen.

Wir freuen uns, Ihnen auch 2025 als starker Partner in der Pflege zur Seite zu stehen!

Eine sitzende, ältere Frau schaut glücklich auf zu einer Person, die vor ihr steht und sich um sie kümmert. Hinweis auf Neuheiten in der Pflege ab 2025
Autor
Experte für ambulante Krankenpflege
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