Hauswirtschaftliche
Versorgung.
Ein aufgeräumtes Zuhause, ein warmes Essen, frische Wäsche — kleine Dinge, die den Tag tragen.
Damit das Zuhause ein Zuhause bleibt.
Die hauswirtschaftliche Versorgung kümmert sich um alles, was zum Leben in den eigenen vier Wänden dazugehört — und was mit nachlassenden Kräften zuerst liegen bleibt.
Dazu zählen das Reinigen der Wohnung, das Einkaufen von Lebensmitteln, das Zubereiten von Mahlzeiten sowie Waschen, Trocknen und Spülen. Wir arbeiten dabei nicht über Ihren Kopf hinweg: Sie sagen, was wichtig ist, und wir richten uns danach.
Die Hauswirtschaft kann von Angehörigen selbst übernommen oder im Rahmen von Pflegesachleistungen — auch als Kombinationsleistung — von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Häufig lässt sie sich zusätzlich über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanzieren.
Was wir für Sie übernehmen.
Einkaufen
Besorgungen des täglichen Bedarfs, auf Wunsch gemeinsam oder allein — mit Abrechnung per Beleg.
Mahlzeiten
Zubereiten von Frühstück, Mittag- und Abendessen, angepasst an Vorlieben und Kostform.
Wohnungsreinigung
Regelmäßiges Reinigen der genutzten Räume, Bad und Küche inklusive.
Wäschepflege
Waschen, Trocknen, Zusammenlegen und Einräumen der Wäsche, kleine Näharbeiten.
Spülen und Aufräumen
Küche in Ordnung halten, Kühlschrank kontrollieren, Abfall entsorgen.
Begleitung zu Terminen
Fahrten und Begleitung zu Arztterminen, Apotheke, Behörden oder zum Einkauf.
Wann Hauswirtschaft entlastet.
- Wenn Haushaltsarbeiten körperlich zu anstrengend werden
- Nach Krankenhausaufenthalt oder Operation in der Genesungszeit
- Bei eingeschränkter Beweglichkeit oder Sehkraft
- Wenn Angehörige berufstätig sind oder weit entfernt wohnen
- Bei Demenz, wenn Struktur im Alltag fehlt
- Als Ergänzung zu Grund- und Behandlungspflege
So wird die Hauswirtschaft finanziert.
Neben dem Sachleistungsbudget steht Ihnen ab Pflegegrad 1 monatlich der Entlastungsbetrag zu — auch rückwirkend im laufenden Jahr nutzbar.
Bedarf klären
Wir schauen gemeinsam, welche Aufgaben wirklich Entlastung bringen.
Budget prüfen
Wir prüfen Entlastungsbetrag, Sachleistung und mögliche Kombinationen.
Plan festlegen
Sie bestimmen Rhythmus und Umfang — wöchentlich, mehrmals pro Woche oder täglich.
Abrechnung
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, soweit Ihr Budget reicht.
Fragen zur Hauswirtschaft.
Ja, im Rahmen der Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2 und zusätzlich über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, der bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht.
Ein monatlicher Zuschuss der Pflegekasse für Betreuungs- und Entlastungsangebote. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern lassen sich innerhalb des Folgehalbjahres noch einsetzen.
Die regelmäßige Reinigung der genutzten Räume gehört dazu. Für Sonderarbeiten wie Grundreinigung sprechen Sie uns an — wir sagen Ihnen ehrlich, was wir leisten und was besser ein Fachbetrieb macht.
Selbstverständlich. Vorlieben, Unverträglichkeiten und Kostformen halten wir in der Dokumentation fest, damit jede Kraft im Team sie kennt.
Nicht zwingend. Viele Kund:innen hinterlegen einen Schlüssel — der Umgang damit ist bei uns klar geregelt und dokumentiert.
Lässt sich gut kombinieren.
Sprechen wir über Ihre Situation.
Ein Anruf genügt. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich — und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist und was nicht.



