Zeit für Gespräche, Begleitung und Aktivitäten — und Freiräume für die, die sonst immer da sind.
Individuell angepasst stellen wir gemeinsam mit Klient:innen und Angehörigen ein Konzept zur Entlastung der Pflegepersonen zusammen.
Ob kurzzeitige Pflegeübernahme bei Verhinderung oder regelmäßige Betreuungsangebote — der Pflegedienst Tina bietet ein breites Angebot, das das eigenständige Leben in der häuslichen Umgebung sichert und Angehörige spürbar entlastet.
Der wichtigste Punkt dabei ist oft der unscheinbarste: dass jemand Zeit mitbringt. Für ein Gespräch, einen Spaziergang, ein Spiel. Diese Stunden sind keine Zusatzleistung, sondern der Kern dessen, was Menschen zu Hause hält.
Gespräche, Vorlesen, Spiele, Erinnerungsarbeit — Zeit, die nur dem Menschen gehört.
Spaziergänge, Einkäufe, Café-Besuche, Fahrten zu Terminen und Veranstaltungen.
Vollständige Übernahme der Pflege, wenn Angehörige erkranken oder in Urlaub fahren.
Betreuung mit Struktur, Ruhe und Techniken, die Orientierung geben statt zu korrigieren.
Feste Abläufe, Erinnerung an Mahlzeiten und Medikamente, Tagesplanung.
Pflichtberatungsbesuche für Pflegegeldempfänger:innen — bei uns ohne Belehrung, mit Tipps.
Viele Angehörige lassen Geld liegen, das ihnen zusteht. Wir gehen die Ansprüche mit Ihnen durch — kostenlos und unverbindlich.
Monatlicher Zuschuss ab Pflegegrad 1 für Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Ersatzpflege bei Ausfall der Pflegeperson, jährlich für einen begrenzten Zeitraum.
Nicht genutzte Sachleistungen lassen sich teilweise in Betreuungsleistungen umwandeln.
Wir helfen beim Antrag und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Sie greift, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt — durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflege im gesetzlich festgelegten Rahmen.
Bereits ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung mit der Pflegekasse abgerechnet.
Nicht sofort. Ungenutzte Beträge lassen sich innerhalb des folgenden Halbjahres noch einsetzen. Wir behalten das für Sie im Blick.
Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI sowie erfahrene Pflegehilfskräfte — nach Möglichkeit immer dieselbe Person.
Für Pflegegeldempfänger:innen ja, in festen Abständen je nach Pflegegrad. Wir übernehmen ihn und nutzen die Zeit gleich für praktische Tipps.
Ein Anruf genügt. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich — und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist und was nicht.
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