Ärztlich verordnete Maßnahmen, ausgeführt von examinierten Pflegekräften — bei Ihnen zu Hause, zuverlässig zum vereinbarten Zeitpunkt.
Behandlungspflege sind Maßnahmen, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt anordnet und die wir als geschulte Pflegekräfte bei Ihnen zu Hause ausführen.
Ziel ist, eine Erkrankung zu heilen, ihren Verlauf zu verbessern oder eine Verschlimmerung zu verhindern. Häufig ersetzt die Behandlungspflege einen Krankenhausaufenthalt oder verkürzt ihn deutlich — Sie bleiben in Ihrer vertrauten Umgebung, während die medizinische Versorgung genauso sorgfältig weiterläuft.
Grundlage ist die Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Verordnung vorliegt und genehmigt ist. Wir kümmern uns um die Abstimmung mit Praxis und Kasse, damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Stellen und Verabreichen von Medikamenten nach ärztlichem Plan — inklusive Kontrolle der Einnahme.
Subkutane und intramuskuläre Injektionen, etwa Insulin oder Thrombosespritzen, fachgerecht und schmerzarm.
Aseptischer Verbandswechsel nach aktuellem Standard, dokumentiert und im Verlauf beurteilt.
Regelmäßige Messungen, Dokumentation und Rückmeldung an die behandelnde Praxis.
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen sowie Anlegen von Kompressionsverbänden.
Versorgung und Wechsel von Blasenkathetern, Versorgung von Stomata und Sonden.
In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Es bleibt lediglich die gesetzliche Zuzahlung für Versicherte ab 18 Jahren.
Ihre Haus- oder Fachärztin stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12) aus.
Wir besprechen mit Ihnen den Bedarf — telefonisch oder direkt bei Ihnen zu Hause.
Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und klären die Kostenübernahme.
Wir vereinbaren feste Zeiten und beginnen die Versorgung — meist innerhalb weniger Tage.
Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachpraxis. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann auch die Klinik eine Erstverordnung für einen begrenzten Zeitraum ausstellen.
Bei genehmigter Verordnung trägt die Krankenkasse die Kosten. Versicherte ab 18 Jahren zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts.
In dringenden Fällen bemühen wir uns um einen Start innerhalb von ein bis zwei Tagen. Rufen Sie uns einfach an — auch dann, wenn die Verordnung noch nicht vorliegt.
Wir arbeiten mit festen Touren, damit Sie möglichst wenige und vertraute Gesichter sehen. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine Kollegin oder ein Kollege aus demselben Team.
Ja. Viele unserer Patient:innen erhalten beides in einem Termin — die Leistungen werden getrennt über Kranken- und Pflegekasse abgerechnet.
Ein Anruf genügt. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich — und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist und was nicht.
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