Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Bewegung — so viel wie nötig, so selbstständig wie möglich.
Grundpflege umfasst die regelmäßig wiederkehrenden Handgriffe des Alltags, die eine pflegebedürftige Person nicht mehr allein bewältigen kann.
Der Begriff sagt es bereits: Es geht um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege — Hilfe bei der Körperpflege, bei der Ernährung und bei der Mobilität. Wir übernehmen nur das, was wirklich nötig ist, und unterstützen ansonsten dabei, Fähigkeiten zu erhalten und zurückzugewinnen.
Abgerechnet wird über die Pflegekasse als Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI. Wie viel Ihnen monatlich zusteht, hängt vom Pflegegrad ab. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und zeigen Ihnen vorher transparent, was Ihr Budget abdeckt.
Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege, Rasur, Haar- und Nagelpflege.
Unterstützung beim Anziehen, beim Wechsel der Kleidung und bei der Auswahl passender Hilfsmittel.
Vorbereiten mundgerechter Mahlzeiten, Hilfe beim Essen und Trinken, Beobachtung der Trinkmenge.
Aufstehen, Umlagern, Transfer in den Rollstuhl, Begleitung bei Bewegungsübungen.
Hilfe beim Toilettengang, Wechsel von Inkontinenzmaterial, Intimpflege.
Vorbeugung von Druckstellen, Thrombosen und Stürzen — durch Lagerung, Bewegung und Hautbeobachtung.
Die Pflegekasse stellt je nach Pflegegrad ein monatliches Sachleistungsbudget bereit. Was darüber hinausgeht, besprechen wir vorher offen mit Ihnen.
Liegt noch keiner vor, unterstützen wir Sie beim Antrag und bei der Begutachtung.
Wir kommen zu Ihnen, sehen uns die Situation an und hören zu, was gebraucht wird.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit allen Leistungen und Ihrem Eigenanteil.
Feste Zeiten, feste Ansprechpartner:innen — mit laufender Dokumentation für Sie einsehbar.
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja. Ohne Pflegegrad können Sie Leistungen auch privat in Anspruch nehmen — und wir helfen Ihnen parallel beim Antrag.
Grundpflege nach SGB XI betrifft den Alltag: Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Behandlungspflege nach SGB V sind ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen. Beides lässt sich kombinieren.
Ja. Das nennt sich Kombinationsleistung: Sie nutzen einen Teil des Budgets für unseren Dienst, der Rest wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Von einmal wöchentlich bis mehrmals täglich — das richtet sich nach Ihrem Bedarf und Ihrem Budget. Der Tourenplan wird gemeinsam festgelegt.
Dann greift die Verhinderungspflege. Wir übernehmen die Versorgung zeitweise komplett und rechnen dies gesondert ab.
Ein Anruf genügt. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich — und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist und was nicht.
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