Step 1 of 5

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen. Auf den folgenden Seiten werden wir Ihnen einige für ein Angebot notwendigen Fragen stellen. Sollten Sie unsicher sein, lassen Sie die Felder einfach frei. Gerne kontaktieren wir Sie auch telefonisch, sollten Fragen offen sein.

Die abgefragten Daten werden vertraulich behandelt und werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Ihre Informationen werden nicht an Dritte weiter gegeben. Die Daten werden nur zur Angebotserstellung gespeichert und nach spätestens 7 Tagen gelöscht.

Ihr Team vom Krankenpflegedienst Tina

Ambulanter Pflegedienst Offenbach Tina
Kostenloses Pflegeangebot sichern!
Das Bild zeigt zwei Menschen in medizinischer Kleidung vor einem Klemmbrett, symbolisch für: Qualitätsprüfrichtlinien 2026 Ergebnisse statt Einzelkriterien

3 MIN. LESEZEIT

4. September 2025

Qualitätsprüfrichtlinien 2026: Ergebnisse statt Einzelkriterien

Ab dem 1. Juli 2026 treten neue Qualitätsprüfrichtlinien für ambulante Pflegedienste in Kraft, die vom Medizinischen Dienst Bund entwickelt und vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt wurden. Für die Betreibenden von Pflegediensten bringen diese Änderungen einige wesentliche Veränderungen mit sich, die sich auf die Prüfungsweise, die Dokumentation und die Versorgungsqualität auswirken. Hier sind die zentralen Punkte:

Fokus auf Versorgungsergebnisse statt Einzelkriterien:

Statt einer detaillierten Prüfung einzelner Kriterien werden künftig zusammenfassende Qualitätsaspekte bewertet, die sich stärker an den tatsächlichen Versorgungsergebnissen orientieren. Dies bedeutet, dass der Erfolg der Pflegeleistungen für die Patienten im Vordergrund steht, was eine stärkere Ausrichtung auf individuelle Bedürfnisse erfordert.

Prüfung der Überlastung pflegender Angehöriger:

Erstmals müssen Pflegedienste überprüfen, ob pflegende Angehörige überlastet sind. Dies soll die häusliche Versorgung langfristig sichern. Betreibende müssen daher Prozesse etablieren, um Anzeichen von Überforderung zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren, was zusätzliche Dokumentations- und Beratungsaufgaben mit sich bringt.

Beratungsorientierter Prüfansatz:

Die Prüfungen werden weniger technisch und stärker beratend ausgerichtet. Prüfer sollen während der Inspektion aktiv Verbesserungsvorschläge machen und das Fachgespräch mit den Mitarbeitenden gewichten. Dies erfordert von den Betreibenden eine höhere Bereitschaft zur Zusammenarbeit und die Bereitstellung gut geschulter Ansprechpartner.

Bewertungssystem von A bis D:

Die Qualität wird in vier Kategorien eingeteilt: A (keine Auffälligkeiten), B (Auffälligkeiten ohne Risiko), C (Defizite mit potenziellen negativen Folgen) und D (Schadensfälle mit tatsächlichen negativen Folgen). Nur Kategorien C und D werden öffentlich dargestellt, was Druck auf die Betreibenden ausübt, Defizite zu vermeiden, da diese ihre Reputation beeinträchtigen könnten.

Zufällige Besuche bei Pflegebedürftigen:

Pflegebedürftige werden während der Prüfung zufällig besucht und begutachtet, basierend auf einer festgelegten Stichprobe. Dies erfordert von den Pflegediensten eine einheitliche und nachvollziehbare Dokumentation sowie eine konsistente Versorgungsqualität, da Unregelmäßigkeiten leichter auffallen könnten.

Erhöhte Anforderungen an Dokumentation und Koordination:

Die Richtlinien legen Wert auf erweiterte Dokumentations-, Edukations- und Koordinationspflichten, insbesondere bei spezialisierten Leistungen wie außerklinischer Intensivpflege. Betreibende müssen sicherstellen, dass alle Prozesse transparent und nachprüfbar sind, was den administrativen Aufwand steigern könnte.

Sensibilisierung für Gewalt und Vernachlässigung:

Pflegedienste sollen Hinweise auf Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung erkennen und ansprechen. Dies erfordert Schulungen für das Personal und die Implementierung von Verfahren zur Meldung und Bearbeitung solcher Fälle.

Auswirkungen und Handlungsbedarf für Betreibende:

Vorbereitung und Schulung: Die Betreibenden sollten ihr Personal frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, insbesondere durch Fort- und Weiterbildungen, die auf die Bewertung von Versorgungsergebnissen und die Erkennung von Überlastung abzielen.
Prozessoptimierung: Interne Prozesse müssen an die beratungsorientierte Prüfung angepasst werden, inklusive einer verbesserten Dokumentation und Kommunikation mit pflegenden Angehörigen.
Ressourcenplanung: Die möglicherweise erhöhten Kosten für Personal, Material und Schulungen sollten berücksichtigt und ggf. mit Kostenträgern abgeklärt werden, da die aktuelle Pauschale von 45,09 Euro pro Verbandswechsel (wie in Nordrhein-Westfalen) kritisiert wird, diese Kosten nicht abzudecken.

Fazit: Die Qualitätsprüfrichtlinien sind eine Chance

Die neuen Richtlinien zielen darauf ab, die Pflegequalität zu steigern und patientenzentrierter zu gestalten. Für Betreibende bedeutet dies jedoch einen erhöhten Aufwand, der sorgfältige Planung und Anpassung erfordert, um die Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich zu bleiben.

Das Bild zeigt zwei Menschen in medizinischer Kleidung vor einem Klemmbrett, symbolisch für: Qualitätsprüfrichtlinien 2026 Ergebnisse statt Einzelkriterien
Autor
Vladislav Dokic
Vladislav Dokić
Experte für ambulante Krankenpflege
069 98195037
info@pdtina.de
Teilen Sie diesen Artikel

Weitere Beiträge

Hier finden Sie weitere interessante Blogbeiträge.
Und um keine spannenden Themen zu verpassen, folgen Sie uns doch einfach auf Instagram!

Ambulanter Pflegedienst Offenbach Tina
Copyright Krankenpflegedienst Tina 2025 – Alle Rechte vorbehalten | Impressum | Datenschutzerklärung | Datenschutzerklärung für Social Media | designed with ♥ by Die Erfolgsbringer