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Ambulanter Pflegedienst Offenbach Tina
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Auf dem Bild sieht man zwei Personen. Die eine Person hält die andere am Arm fest und lächelt. Die beiden Personen sitzen an einem Tisch. Symbolisch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen

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25. Juni 2025

Betreuungs- und Entlastungsleistungen – leichterer Alltag

Pflege ist oft eine Herausforderung – nicht nur für die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch für ihre Angehörigen. Viele wissen gar nicht, dass es zahlreiche Unterstützungsangebote gibt, die den Alltag erleichtern können. Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind eine wertvolle Hilfe, um Pflegebedürftige zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was möglich ist, wer diese Leistungen beantragen kann und wie sie konkret aussehen.


Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Betreuungs- und Entlastungsleistungen umfassen verschiedene Unterstützungsangebote, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Sie können sowohl praktische Hilfe im Haushalt als auch emotionale Begleitung oder Freizeitaktivitäten umfassen.

Beispiele für Betreuungs- und Entlastungsleistungen:

  • Stundenweise Betreuung: Geschulte Betreuungskräfte kümmern sich um Pflegebedürftige, während Angehörige eine Pause einlegen können.
  • Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Einkäufen, Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten sowie Gesellschaft leisten.
  • Vertretung bei Verhinderungspflege: Übernahme der Pflege durch professionelle Kräfte, wenn Angehörige verhindert sind.
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen: Angebote zur Beschäftigung, Aktivierung und sozialen Interaktion.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende Betreuung in einer Einrichtung bei akuten Situationen oder zur Entlastung der Familie.

Diese Leistungen bieten nicht nur praktische Hilfe, sondern fördern auch die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen – etwa durch kreative Tätigkeiten oder soziale Kontakte.


Wer hat Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen?

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Voraussetzung ist, dass sie im häuslichen Umfeld gepflegt werden – sei es in ihrer eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in betreutem Wohnen.

Der sogenannte Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat kann für diese Leistungen genutzt werden. Er wird von der Pflegeversicherung bereitgestellt und dient dazu, pflegende Angehörige zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.


Wie sehen die Angebote konkret aus?

Die konkrete Gestaltung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen hängt von den individuellen Bedürfnissen ab:

  1. Alltagsbegleiter:
    Alltagsbegleiter übernehmen Aufgaben wie Haushaltsführung, Begleitung zu Terminen oder Freizeitaktivitäten. Sie leisten Gesellschaft und fördern die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen – etwa durch Spaziergänge oder gemeinsame Beschäftigungen wie Kreuzworträtsel oder Handarbeiten.
  2. Vertretung bei Verhinderungspflege:
    Wenn Angehörige verhindert sind – sei es durch Krankheit oder Urlaub –, übernehmen professionelle Kräfte die Pflege für einen bestimmten Zeitraum.
  3. Tagespflege:
    In Tagespflegeeinrichtungen werden Pflegebedürftige tagsüber betreut, aktiviert und gefördert – eine ideale Lösung für Menschen mit Demenz oder eingeschränkter Mobilität.
  4. Kurzzeitpflege:
    Bei akuten Situationen oder nach Krankenhausaufenthalten bietet die Kurzzeitpflege vorübergehende Unterstützung in einer Einrichtung.
  5. Haushaltsnahe Dienstleistungen:
    Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Putzen, Einkaufen oder Kochen entlastet sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre Angehörigen.

Wie werden Betreuungs- und Entlastungsleistungen beantragt?

Die Beantragung erfolgt über die zuständige Pflegekasse:

  1. Kontaktaufnahme: Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen.
  2. Antrag ausfüllen: Reichen Sie das Formular zusammen mit dem Nachweis des Pflegegrades ein.
  3. Leistungen organisieren: Wählen Sie zertifizierte Anbieter aus Ihrer Region aus – etwa Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände oder kommunale Seniorenbüros.

Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.


Unterschied zwischen Alltagsbegleitern und Pflegebegleitern

Alltagsbegleiter und Pflegebegleiter spielen beide eine wichtige Rolle in der Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihren Aufgaben und Einsatzbereichen. Hier ist ein Überblick über die Unterschiede:

1. Aufgaben und Tätigkeiten

Alltagsbegleiter:
Alltagsbegleiter sind darauf spezialisiert, den Alltag von Pflegebedürftigen zu erleichtern. Sie übernehmen betreuerische und unterstützende Aufgaben, wie:

  • Begleitung zu Arztterminen, Einkäufen oder Spaziergängen.
    • Beschäftigung wie Spielen, Vorlesen, Basteln oder Biografiearbeit.
    • Hilfe im Haushalt (z. B. Reinigung, Kochen, Wäschepflege).
    • Unterstützung bei der Nutzung technischer Geräte (z. B. Smartphone oder Fernseher).

Wichtig: Alltagsbegleiter übernehmen keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten wie Medikamentengabe oder Körperpflege.

Pflegebegleiter:
Pflegebegleiter arbeiten ehrenamtlich und konzentrieren sich auf die Beratung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen. Sie übernehmen keine praktischen Pflege- oder Betreuungsaufgaben, sondern helfen durch:

  • Information über lokale Unterstützungsangebote.
    • Beratung zu Pflegeleistungen und Organisation des Pflegealltags.
    • Emotionale Unterstützung für Angehörige.

2. Zielgruppe

Alltagsbegleiter:
Ihre Arbeit richtet sich direkt an die Pflegebedürftigen selbst. Sie fördern deren Selbstständigkeit und Lebensqualität, indem sie praktische Hilfe leisten und soziale Kontakte ermöglichen.

Pflegebegleiter:
Sie sind eine Stütze für die Angehörigen von Pflegebedürftigen. Ihr Ziel ist es, die pflegenden Familienmitglieder zu entlasten und ihnen Orientierung im komplexen Pflegesystem zu geben.

3. Qualifikation

Alltagsbegleiter:
Die Berufsbezeichnung „Alltagsbegleiter“ ist rechtlich nicht geschützt, weshalb die Qualifikationen variieren können. Häufig absolvieren Alltagsbegleiter Kurse mit einer Dauer von etwa 160 Stunden, die Grundkenntnisse in Betreuung und Kommunikation vermitteln.

Pflegebegleiter:
Da Pflegebegleiter ehrenamtlich tätig sind, durchlaufen sie keine formelle Ausbildung im Bereich Pflege oder Betreuung. Stattdessen erhalten sie Schulungen zur Beratung und Unterstützung von Angehörigen.

4. Finanzierung

Alltagsbegleiter:
Die Kosten für Alltagsbegleitung können ab einem anerkannten Pflegegrad über den Entlastungsbetrag (bis zu 125 Euro monatlich) der Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Pflegebegleiter:
Da sie ehrenamtlich tätig sind, entstehen keine Kosten für ihre Unterstützung.

5. Einsatzorte

Alltagsbegleiter:
Sie arbeiten entweder direkt im häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen oder in Pflegeeinrichtungen. Ihre Aufgabe ist es, den Alltag zu erleichtern und soziale Aktivitäten zu fördern.

Pflegebegleiter:
Sie agieren unabhängig von einem festen Einsatzort und beraten Angehörige telefonisch, persönlich oder bei Informationsveranstaltungen.


Unterschiedliche Rollen – Gemeinsames Ziel

Während Alltagsbegleiter direkt mit den Pflegebedürftigen arbeiten und deren Alltag erleichtern, stehen Pflegebegleiter den Angehörigen beratend zur Seite. Beide Rollen sind wichtig, um die Herausforderungen der Pflege zu bewältigen – sei es durch praktische Unterstützung oder durch Orientierung und emotionale Entlastung.


Fazit: Kleine Hilfen mit großer Wirkung

Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind viel mehr als eine praktische Unterstützung – sie schaffen Freiräume für Angehörige und fördern das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen. Ob stundenweise Betreuung, Alltagsbegleitung oder Kurzzeitpflege: Diese Angebote machen den Alltag leichter und sorgen dafür, dass sich alle Beteiligten sicher und gut versorgt fühlen.

📞 Haben Sie Fragen zu unseren Betreuungs- und Entlastungsangeboten? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Auf dem Bild sieht man zwei Personen. Die eine Person hält die andere am Arm fest und lächelt. Die beiden Personen sitzen an einem Tisch. Symbolisch für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Autor
Vladislav Dokic
Vladislav Dokić
Experte für ambulante Krankenpflege
069 98195037
info@pdtina.de
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