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Pflegegrad verstehen – Wer hat worauf Anspruch?
Einsteiger-Leitfaden für Angehörige in Hessen
Die Pflege eines Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe, bei der die richtige Unterstützung entscheidend ist. In Deutschland regelt das Pflegegrad-System, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten. Hier erfährst du, wie Pflegegrade funktionieren und welche Ansprüche damit verbunden sind – speziell für Angehörige in Hessen.
Was ist ein Pflegegrad und wie wird er bestimmt?
Der Pflegegrad gibt an, wie stark die Selbstständigkeit einer Person durch gesundheitliche Beeinträchtigungen eingeschränkt ist. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems:
Punktzahl | Beeinträchtigung | Pflegegrad |
12,5 bis unter 27 | Geringfügige Beeinträchtigung | 1 |
27 bis unter 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung | 2 |
47,5 bis unter 70 | Schwere Beeinträchtigung | 3 |
70 bis unter 90 | Schwerste Beeinträchtigung | 4 |
90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 5 |
Die Begutachtung umfasst Bereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung.
Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zu?
Die Leistungen variieren je nach Pflegegrad und können individuell angepasst werden. Hier eine Übersicht der wichtigsten Leistungen ab Januar 2025:
1. Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
- Pflegegrad 1: Kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 347 € monatlich
- Pflegegrad 3: 599 € monatlich
- Pflegegrad 4: 800 € monatlich
- Pflegegrad 5: 990 € monatlich
2. Pflegesachleistungen (bei professioneller Unterstützung durch Pflegedienste)
- Pflegegrad 1: Kein Anspruch
- Pflegegrad 2: Bis zu 796 € monatlich
- Pflegegrad 3: Bis zu 1.497 € monatlich
- Pflegegrad 4: Bis zu 1.859 € monatlich
- Pflegegrad 5: Bis zu 2.299 € monatlich
3. Entlastungsbetrag
Alle Pflegegrade haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat, der z. B. für Haushaltshilfen oder Alltagsunterstützung genutzt werden kann.
4. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Diese Leistungen entlasten pflegende Angehörige:
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 € jährlich, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 € jährlich, z. B. für stationäre Betreuung.
5. Kombinationsleistungen
Pflegesachleistungen und Pflegegeld können kombiniert werden, wenn die Pflege teils durch Angehörige und teils durch einen Pflegedienst erfolgt.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
- Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen.
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).
- Bescheid über den bewilligten Pflegegrad abwarten.
💡 Tipp: In Hessen kannst du dich bei Pflegestützpunkten kostenlos beraten lassen, um den Antrag optimal vorzubereiten.
Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) bestimmt. Dabei wird die Selbstständigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit einer Person in sechs Lebensbereichen (Modulen) bewertet:
- Mobilität (10% Gewichtung)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15%)
- Selbstversorgung (40%)
- Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20%)
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%)
Bei den Modulen 2 und 3 fließt nur das Modul mit der höheren Punktzahl in die Bewertung ein.
Für jedes Modul werden Punkte vergeben, die dann gewichtet und addiert werden. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Bei Kindern unter 18 Monaten gelten besondere Regeln, und sie werden automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft.
Bei der Ermittlung des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche (Module) berücksichtigt:
- Mobilität (10% Gewichtung): Bewertet wird die körperliche Beweglichkeit, z.B. die Fähigkeit, sich fortzubewegen oder die Körperhaltung zu ändern.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% Gewichtung): Hier geht es um Orientierung, Erinnerungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% Gewichtung): Bewertet werden z.B. Unruhe, Ängste oder aggressives Verhalten.
- Selbstversorgung (40% Gewichtung): Dies umfasst Aktivitäten wie Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken.
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20% Gewichtung): Hierzu gehört z.B. die Fähigkeit, Medikamente einzunehmen oder Arzttermine wahrzunehmen.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15% Gewichtung): Bewertet wird die Fähigkeit, den Tagesablauf zu strukturieren und soziale Kontakte zu pflegen.
Bei den Modulen 2 und 3 fließt nur das Modul mit der höheren Punktzahl in die Bewertung ein. Die Gesamtpunktzahl aus allen Modulen bestimmt letztendlich den Pflegegrad.
Fazit
Das Verständnis der Pflegegrade und der damit verbundenen Leistungen ist essenziell, um die bestmögliche Unterstützung für pflegebedürftige Angehörige sicherzustellen. Nutze die verfügbaren Angebote – sei es finanziell oder durch professionelle Hilfe –, um den Alltag für alle Beteiligten zu erleichtern.
Hast du Fragen oder benötigst Unterstützung? Wende dich an deine Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Hessen!