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Bundestag verlängert Erstattungsfähigkeit für Wundbehandlungsprodukte bis Dezember 2025
Datum: 31. Januar 2025
Der Bundestag hat im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVSG) eine wichtige Entscheidung für die Wundversorgung getroffen: Die Übergangsfrist für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ wurde bis zum 2. Dezember 2025 verlängert.
Hintergrund:
Ursprünglich sollte die Frist am 2. Dezember 2024 enden. Ohne diese Verlängerung wären bestimmte Wundbehandlungsprodukte, wie silber- oder polyhexanid-haltige Wundauflagen oder Hydrogele, nicht mehr ohne formalen Nutzennachweis erstattungsfähig gewesen.
Bedeutung der Verlängerung:
Versorgungssicherheit: Patienten mit chronischen Wunden können weiterhin auf bewährte Produkte zurückgreifen.
Therapiefreiheit: Ärzte haben die Freiheit, die besten verfügbaren Behandlungsoptionen zu wählen.
Klarheit für Beteiligte: Apotheken, Krankenkassen und Versorgende haben nun Planungssicherheit.
Stimmen zur Entscheidung:
Dr. Marc-Pierre Möll, Geschäftsführer des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed), begrüßt den Beschluss: „Mit der gesetzlichen Fristverlängerung entsteht Klarheit bei den Versorgenden, Apotheken sowie Krankenkassen zum Thema Wundversorgung. Vor allem ist damit aber die Versorgungslücke bei Menschen mit chronischen Wunden geschlossen und die ärztliche Therapiefreiheit gesichert.“
Ausblick:
Die beschlossene Fristverlängerung beträgt nun 12 statt der ursprünglich geplanten 18 Monate. Es ist daher wichtig, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zügig die Voraussetzungen schafft, damit eine Bewertung der Produkte innerhalb dieses Zeitraums möglich ist.
Diese Entwicklung ist ein bedeutender Schritt für die Sicherstellung der Wundversorgung in Deutschland und unterstreicht die Wichtigkeit einer kontinuierlichen Anpassung der Gesundheitsversorgung an aktuelle Bedürfnisse.