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Das neue Budget für Verhinderungspflege ab Juli 2025: mehr Unterstützung
Pflege ist für viele Menschen nicht nur eine organisatorische Aufgabe, sondern eine tägliche Herausforderung, die viel Zeit, Energie und Verantwortung erfordert. Wer ein Familienmitglied zu Hause pflegt, weiß, wie kräftezehrend diese Aufgabe sein kann – besonders, wenn sie neben Beruf, Haushalt und eigenen Verpflichtungen gestemmt werden muss.
Zum 1. Juli 2025 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die pflegende Angehörige spürbar entlasten kann: das neue Entlastungsbudget. Es bringt nicht nur mehr finanzielle Unterstützung, sondern vor allem mehr Flexibilität im Pflegealltag.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was sich ändert, wie Sie das neue Budget nutzen können und welche Vorteile es Ihnen als pflegende Angehörige bietet.
Was ist das neue Budget?
Bisher mussten Pflegehaushalte zwei getrennte Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beantragen und verwalten. Diese Unterscheidung war in der Praxis oft kompliziert und wenig alltagstauglich.
Ab dem 1. Juli 2025 werden diese beiden Leistungen nun zu einem einheitlichen Jahresbudget zusammengeführt. Dieses Entlastungsbudget steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die zu Hause versorgt werden, zur Verfügung.
Konkret bedeutet das: Bis zu 3.539 Euro pro Jahr können flexibel für Verhinderungs- und/oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden – je nachdem, wie es Ihre persönliche Situation erfordert.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
Ein gemeinsamer Betrag für zwei Leistungen
Das neue Entlastungsbudget umfasst bis zu 3.539 Euro jährlich, die Sie flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege einsetzen können – ohne komplizierte Aufteilung.
Wegfall der Vorpflegezeit
Bislang mussten Pflegepersonen mindestens sechs Monate gepflegt haben, bevor ein Anspruch auf Verhinderungspflege bestand. Diese Regelung entfällt. Der Anspruch besteht künftig ab dem Tag der Feststellung des Pflegegrads.
Längere Ersatzpflege möglich
Die maximale Dauer für Verhinderungspflege wird von bisher 42 auf 56 Tage pro Jahr angehoben – analog zur Kurzzeitpflege.
Vereinfachte Antragstellung
Künftig genügt ein einziger Antrag, um beide Leistungen zu beantragen. Das reduziert den Aufwand erheblich und macht die Beantragung übersichtlicher.
Pflegegeld wird anteilig weitergezahlt
Während einer Ersatzpflege wird weiterhin 50 % des Pflegegeldes gezahlt. So bleibt auch in dieser Zeit ein finanzieller Ausgleich erhalten.
Für wen ist das neu Budget gedacht?
Das neue Budget richtet sich an alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Besonders profitieren:
- Pflegende Angehörige, die sich Erholungsphasen gönnen möchten oder müssen – etwa bei Krankheit, beruflichen Verpflichtungen oder Urlaub
- Familien mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mit hohem Pflegebedarf – hier gilt das Entlastungsbudget bereits seit dem 1. Januar 2024
- Haushalte, in denen Pflege flexibel und ohne starre Strukturen organisiert werden muss
Was das neue Budget für Ihren Alltag bedeutet
Das neue Modell bringt nicht nur eine finanzielle Erleichterung mit sich, sondern verändert auch die Möglichkeiten der Pflegeorganisation grundlegend.
Mehr Planungssicherheit
Statt sich mit unterschiedlichen Budgets und deren Voraussetzungen auseinanderzusetzen, steht Ihnen nun ein einziger Betrag zur Verfügung, den Sie je nach Bedarf flexibel einsetzen können.
Mehr Flexibilität bei der Pflegeorganisation
Sie können das Budget nutzen, um sich gezielt zu entlasten – sei es durch eine kurzzeitige stationäre Unterbringung, eine Ersatzpflege zu Hause oder individuelle Unterstützungsangebote.
Weniger Bürokratie
Ein einziger Antrag bedeutet weniger Formulare, weniger Unsicherheit und eine insgesamt einfachere Handhabung.
Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Alltag
Pflegende Angehörige können künftig leichter Auszeiten nehmen, Termine wahrnehmen oder beruflichen Anforderungen nachkommen – ohne dass die Versorgung der pflegebedürftigen Person darunter leidet.
Wie Sie das neue Budget beantragen
Die Beantragung erfolgt – wie bisher – bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Diese ist in der Regel der Krankenversicherung zugeordnet.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung:
- Die notwendigen Formulare finden Sie auf den Websites der jeweiligen Pflegekasse oder erhalten sie über den Pflegestützpunkt in Ihrer Region.
- Auch Angehörige mit Vorsorgevollmacht können den Antrag stellen.
- Die Beantragung kann rückwirkend erfolgen – sprechen Sie hierzu am besten direkt mit der Pflegekasse oder lassen Sie sich beraten.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich frühzeitig beraten zu lassen – zum Beispiel durch eine unabhängige Pflegeberatung oder den zuständigen Pflegestützpunkt.
Was passiert, wenn das neue Budget nicht genutzt wird?
Wird das Entlastungsbudget nicht genutzt, verfällt es am Ende des Kalenderjahres. Das bedeutet konkret: Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, verschenken Sie unter Umständen bis zu 3.539 Euro jährlich.
Noch viel wichtiger ist jedoch, was Sie sich sonst entgehen lassen: wertvolle Entlastung, Zeit für sich selbst, Erholung – und das Gefühl, nicht alles alleine schaffen zu müssen.
Fazit: Ein großer Schritt zur Entlastung – wenn Sie ihn nutzen
Das neue Budget ab Juli 2025 ist ein bedeutender Fortschritt für pflegende Angehörige. Es bringt nicht nur mehr finanzielle Unterstützung, sondern auch echte Erleichterung im Pflegealltag. Die Vereinfachung der Antragstellung, der Wegfall bürokratischer Hürden und die Möglichkeit zur flexiblen Nutzung sind praktische Verbesserungen, von denen viele Familien profitieren werden.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich mit den neuen Möglichkeiten auseinanderzusetzen – damit Sie bestmöglich vorbereitet sind und rechtzeitig die Unterstützung erhalten, die Sie verdienen.