Pflegeversicherung  Reform 2024

Reform der Pflegeversicherung 2024

Was Sie wissen müssen

Wir vom Ambulanten Krankenpflegedienst Tina sind stolz darauf, Sie über die neuesten Entwicklungen in der Pflegebranche auf dem Laufenden zu halten. Die jüngste Ankündigung der Bundesregierung zur Reform der Pflegeversicherung, die ab Januar 2024 in Kraft tritt, bringt signifikante Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Hauptpunkte der Reform

Erhöhung des Pflegegeldes um 5 %
Ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu verringern.
Stärkung der 
häuslichen Pflege
Die Reform zielt darauf ab, die Bedingungen für die Pflege zu Hause zu verbessern.
Finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung
Dies wird durch eine moderate Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes erreicht, was zur langfristigen Sicherheit der Pflegeversicherung beiträgt.

Wir verstehen, dass solche Änderungen Fragen aufwerfen können. Unser Team ist hier, um Sie durch diese Veränderungen zu führen und sicherzustellen, dass Sie und Ihre Lieben die bestmögliche Pflege erhalten. 

Basierend auf den Informationen von der Webseite pflege.de zum Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), die sich mit den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung befasst, hier ein umfassender Beitrag zum Thema Pflegeleistungen nach SGB XI:

Umfassender Leitfaden zu Leistungen der 
Krankenkassen nach SGB V

Was ist Behandlungspflege?
Die medizinische Behandlungspflege umfasst spezielle medizinische Tätigkeiten, die im häuslichen Umfeld von Fachkräften der Gesundheits- und Altenpflege oder entsprechend qualifizierten Pflegehilfskräften durchgeführt werden. Dazu gehören Wundversorgung, Verbandwechsel, Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Heimparenterale Ernährung, s.c. oder i.m. Injektion, Pflege Tracheostoma, und vieles mehr.
Arten und Dauer der Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist normalerweise zeitlich begrenzt. Die Erstverordnung gilt für 14 Tage, die Folgeverordnung richtet sich nach dem Gesundheitszustand. Bei längerfristigem Bedarf, über sechs Monate hinaus, sollten Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden.
Voraussetzungen für die Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung hin geleistet, ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Sie ist meist zeitlich befristet und umfasst Maßnahmen, die vorübergehend notwendig sind.
Wer darf die Behandlungspflege durchführen?
Nur qualifizierte Fachkräfte, sowie Pflegehilfskräfte.

Kostenübernahme, Eigenanteil und Belastungsgrenze
Die meisten Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse. Ab dem 18. Lebensjahr sind Zuzahlungen für maximal
Häusliche Krankenpflege: 
Weitere Leistungen
Neben der Behandlungspflege umfasst die häusliche Krankenpflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Fazit

Die medizinische Behandlungspflege nach SGB V ist ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege. Sie ermöglicht es Pflegebedürftigen, notwendige medizinische Versorgung in ihrem Zuhause zu erhalten.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung in Bezug auf Behandlungspflege und andere Leistungen der Krankenkassen stehen wir Ihnen bei Ambulanter Krankenpflegedienst Tina gerne zur Verfügung.

Pflegeleistungen nach SGB XI:
Ein umfassender Leitfaden

Das Sozialgesetzbuch XI bildet das Herzstück der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. Es regelt unter anderem den Begriff der Pflegebedürftigkeit, unterschiedliche Pflegeleistungen sowie die Rechte und Pflichten von Pflegebedürftigen und Pflegenden.

Paragraf 14: Begriff der Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit nach SGB XI wird definiert als ein Zustand, in dem Personen aufgrund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen der Selbstständigkeit der Hilfe bedürfen. Dies betrifft vor allem alltägliche Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

Unterschiede zwischen Sachleistungen, Geldleistungen und Kombinationsleistungen
Pflegesachleistungen 
(§ 36 SGB XI)
beziehen sich auf professionelle Pflegeleistungen, die durch zugelassene Pflegedienste erbracht werden. Diese Leistungen sind flexibel und können je nach Bedarf und Pflegegrad in Anspruch genommen werden.
Pflegegeld 
(§ 37 SGB XI)
wird für die selbst organisierte Pflege gewährt, wenn Pflegebedürftige von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
Kombinationsleistungen 
(§ 38 SGB XI)
ermöglichen es, Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander zu kombinieren, um ein individuell angepasstes Pflegearrangement zu schaffen.
Weitere wichtige Aspekte der Pflegeversicherung
Verhinderungspflege 
(§ 39 SGB XI)
Diese Leistung tritt in Kraft, wenn die reguläre Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit.
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung 
(§ 40 SGB XI)
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen, sowie auf finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Kurzzeitpflege 
(§ 42 SGB XI)
Diese Leistung kommt zum Einsatz, wenn eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege notwendig ist, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
Pflegekurse 
(§ 45 SGB XI)
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen bieten wertvolle Informationen und Schulungen zur Pflegepraxis.

Fazit

Die Pflegeversicherung nach SGB XI bietet umfassende Leistungen und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Leistungen und deren Voraussetzungen zu informieren, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.

Für detailliertere Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen bei Ambulanter Krankenpflegedienst Tina gerne zur Verfügung.

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